Lerntherapie Allgäu
 

Erscheinungsbild der Rechenstörung/Rechenschwäche

Bei einer Rechenschwäche/Rechenstörung verläuft das Rechnenlernen nicht dem Alter des Kindes entsprechend. Es treten z.B. Schwierigkeiten beim Zählen,  bei Mengenvergleichen oder in den Grundrechenarten auf. Häufig werden Zahlen verdreht (35 statt 53), Einer und Zehner vertauscht oder gelernte Rechenschritte vergessen.

Nach dem internationalen Klassifikationsschema ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegt eine Rechenstörung vor, wenn eine Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten „nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division“. (ICD-10 F81.2)


Häufige Folgen einer Rechenstörung

Da Kinder mit einer Rechenstörung oft nicht in der Lage sind Rechenaufgaben zu verstehen und zu lösen, geraten sie in alltäglichen Situationen in Schwierigkeiten. Bezahlen an der Kasse löst Stress aus, da das Abzählen des Geldes schwerfällt oder nicht klar ist, ob das Geld für den Einkauf ausreichen wird. Bonbons gerecht aufteilen fällt schwer, und auch ein Nichtkennen der Uhr kann zu peinlichen Momenten führen. Später können z.B. Handy oder Leasingverträge nicht verglichen werden etc. Die Kinder leiden oft an Angst zu versagen und schämen sich. Hinzu kommt ein enormer Leistungsdruck. Dies kann zu psychischen Belastungen mit folgenden Symptomen führen:

·        Angst vor Mathematikunterricht

·        Vermeidungsverhalten (Hausaufgaben in Mathematik vergessen)

·        Hausaufgaben werden zum Stressfaktor

·        Leistungsversagen

·        Psychosomatische Beschwerden (Kopf- und Bauchschmerzen, Übelkeit…)

·        Sozialer Rückzug


Finanzierung
Die Kosten der Lerntherapie können unter bestimmten Voraussetzungen vom Jugendamt übernommen werden. Die Praxis ist nach § 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) anerkannt.

 

Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit einer Bezuschussung über das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket, auch kurz BUT genannt.